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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsverband Tegernsee e.V. findest du hier .
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DLRG OV Tegernsee e.V.
IBAN: DE39 7115 2570 0000 0004 48
ODER
IBAN: DE44 7115 2570 0000 0087 97
BIC: BYLADEM1MIB
Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee
Wir sind wegen Förderung der Rettung aus Lebensgefahr nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Miesbach, Steuer Nr. 139/107/80063, vom 07.08.2020 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51 ff. AO wurde vom Finanzamt Miesbach gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung die Rettung aus Lebensgefahr. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung der Rettung aus Lebensgefahr verwendet wird.
Spenden werden als Sonderausgaben innerhalb der jährlichen Steuererklärung abgesetzt. Welche Nachweise dafür nötig sind, hängt von der Höhe des gespendeten Betrages ab.
Liegt der jährlicher Spendenbetrag unter 300 Euro können Ihre Spenden ganz einfach mit einem sogenannten vereinfachten Nachweis beim Finanzamt eingereicht werden. Sie benötigen in dem Fall keine Spendenbestätigung oder -quittung. Ein Zahlungsbeleg oder die Kopie des Kontoauszuges reichen vollkommen aus.
Um größere Spendenbeträge von der Steuer abzusetzen, benötigen Sie eineSpendenbestätigung, auch Spendenquittung oder Zuwendungsbestätigung genannt. Mit einer Spendenbestätigung erkennt das Finanzamt IhreSpende über 300 Euro als steuerlich absetzbar an. Wir von der DLRG Tegernsee senden Ihneneine Spendenbestätigung unaufgefordert zu! Haben Sie Fragen zu Ihrer Spendenbestätigung, bitten wir Sie, uns eine kurze Nachricht an schatzmeister@tegernsee.dlrg.de zu schreiben.
Gute Nachrichten für unsere Mitglieder: oftmals ist dein DLRG-Mitgliedsbeitrag steuerlich absetzbar. Auch hier benötigst du keine Spendenbestätigung. Es reicht der Nachweis über die Zahlung deines Mitgliedsbeitrages. Das Finanzamt erkennt einen Kontoauszug bei Bankeinzug beziehungsweise Überweisung an.
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